Allgemeines

Trägerschaft

Die Kindertagesstätte Langenbach ist eine kommunale Einrichtung. Träger ist der Kindergartenzweckverband Neunkhausen, bei dem die Ortsgemeinde Langenbach b. K. Mitglied ist. Der Zweckverband betreibt zudem die Kindertagesstätte in Neunkhausen, mit der wir eng zusammenarbeiten.

Unabhängig davon verstehen wir uns aber auch als Teil der Ortsgemeinde und beteiligen uns bei den stattfindenden Aktivitäten und Veranstaltungen. Träger, Ortsgemeinde und Kindertagesstätte bereichern und unterstützen sich gegenseitig.

 

Personelle Besetzung

Susanne Bronk, Leiterin Kindertagesstätte Staatl. anerkannte Fachwirtin für Organisation und Führung, Staatl. anerkannte Erzieherin, Praxisanleiterin

Susanne Breit, Gruppenleitung Freche Früchtchen Staatl. anerkannte Erzieherin, Praxisanleiterin 

Elisabeth Bauer, Gruppenleitung Powerminis Staatl. anerkannte Erzieherin, Praxisanleiterin, Fachkraft für Frühpädagogik

Anke Kruck, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin, Fachkraft für Kinderperspektive

Christine Held, Sprachbeauftragte Staatl. anerkannte Erzieherin, Sprachförderkraft, Fachkraft für Vorschulpädagogik

Ann-Kristin Stein, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin, Praxisanleiterin

Susanne Stühn, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin

Kristina Ruhbaum, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin, Praxisanleiterin

Karolina Reusch, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin, Fachkraft für Natur- und Waldpädagogik

Agata Maahs, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin

Christina Becher, Teilzeitkraft Staatl. anerkannte Erzieherin

Irina Sichelschmidt, Auszubildende in Teilzeit

Zeitweise werden weitere Fachkräfte eingesetzt, um Kindern mit einem erhöhten Betreuungsbedarf gerecht werden zu können.

Gruppenstruktur

Um die pädagogische Arbeit sinnvoller gestalten zu können, werden die Kinder altersähnlichen Gruppen zugeordnet. Diese Unterteilung sieht wie folgt aus:

 

Powerminis

Alle neu angemeldeten Kinder, in der Regel sind dies jüngere Kinder bis 3 ½ Jahre,  werden zunächst bei den Powerminis aufgenommen. Wenn die Kinder hier gut eingewöhnt sind, ein gewisses Maß an Selbständigkeit entwickelt haben und die pädagogischen Angebote für sie nicht mehr attraktiv und herausfordernd genug sind, steht für sie der Wechsel zu den Frechen Früchtchen an. Durch die stärkere personelle Besetzung bei den Powerminis ist hier die Anwesenheit einer Kontakterzieherin eher gewährleistet. Dies ist für eine gute Eingewöhnung unerlässlich.

 

Freche Früchtchen

Bei den Frechen Früchtchen wird auf das Gelernte und Erfahrene der ersten Zeit bei den Powerminis aufgebaut. Neu angemeldete, ältere Kinder werden sofort bei den Frechen Früchtchen aufgenommen.

 

Vorschulkindergruppe

Während der Kernzeit am Vormittag werden die Kinder des aktuellen Einschulungsjahrganges im Mehrzweckraum betreut.

Durch die Unterteilung in altersähnliche Gruppen ist eine gezieltere Förderung möglich und den unterschiedlichen Bedürfnissen einer Altersgruppe kann besser begegnet werden. Pädagogische Angebote, Spielmaterial und Räumlichkeiten sind auf die jeweiligen Bedürfnisse der entsprechenden Altersgruppen abgestellt. 


Aufnahmetermine      

Ab dem 01.07.2021 haben alle Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf eine durchgehende siebenstündige Betreuung. Anmeldungen für eine Aufnahme in die Kindertagesstätte nehmen wir jederzeit entgegen. Die Zusagen an die Erziehungsberechtigten erfolgen nach Prüfung des gesamten Bedarfes im Einzugsbereich. Dies erfolgt in der Regel zum neuen Kalenderjahr für das kommende Kindergartenjahr. 

Die tatsächliche Aufnahme eines Kindes erfolgt in der Regel zum Monatsersten, kann aber auch taggenau zum Geburtstag eines Kindes erfolgen, wenn dieses für einen Ü2-Platz angemeldet werden soll.

Abmeldungen wegen Schulbesuch des Kindes erfolgen automatisch zum 31.07., in Ausnahmefällen (Berufstätigkeit der Eltern) kann die Abmeldung auch später erfolgen.

 

Aufnahmekriterien

Der Träger hat Aufnahmekriterien festgelegt, mit denen – unter Beachtung von rechtlichen Ansprüchen und Vorgaben unserer Betriebserlaubnis - die gemeinsame Bedarfsplanung mit dem Westerwaldkreis umgesetzt wird. Grob zusammengefasst werden zuerst die Kinder aus dem Einzugsbereich unseres Trägers aufgenommen und bei Engpässen an Plätzen oder beim Ganztagsangebot ist die Bedarfssituation maßgebend.