Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Artur Schneider verabschiedet die ausgeschiedenen Ratsmitglieder Cornelia Hammerschmidt, Hans-Jürgen Hüttenhoff und den verhinderten Eberhard Strunk. Er verabschiedet die ebenfalls ausscheidende Erste Beigeordnete Monika Remy.

Für die geleisteten Dienste zum Wohle der Ortsgemeinde Langenbach dankt Artur Schneider und überreicht ein kleines Präsent.

 

Ehrung von Ratsmitgliedern

Für 20 Jahre ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit werden Jürgen Gerthold und Andreas Salzer mit der Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

Dagmar Albrecht, Kornelia Hammerschmidt und Hans-Jürgen Hüttenhoff erhalten die Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz für 25-jährige ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit.

Für 30 Jahre ehrenamtliche Ratstätigkeit werden Monika Remy und Torsten Becker mit der Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet.

Artur Schneider erhält die Ehrenurkunde für 38-jährige ehrenamtliche Rats-, und Ortsbürgermeistertätigkeit.

40 Jahre ehrenamtliche kommunalpolitische Tätigkeit hat Eberhard Strunk geleistet und wird mit der entsprechenden Ehrenurkunde des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz ausgezeichnet (Ehrung wird nachgeholt).

 

Verpflichtung der Ratsmitglieder gem. § 30 GemO

Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Artur Schneider verpflichtet die Ratsmitglieder gemäß § 30 Abs. 2 GemO unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

Ernennung des Ortsbürgermeisters

Die geschäftsführende Erste Beigeordnete Monika Remy übernimmt den Vorsitz.

Sie ernennt den in der Urwahl vom 09.06.2024 wiedergewählten Ortsbürgermeister Artur Schneider unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter durch Aushändigung der Ernennungsurkunde. Vereidigung und Amtseinführung entfallen gem. § 54 Abs. 1 Satz 3 GemO.

Da Artur Schneider als Ortsbürgermeister sein Ratsmandat nicht wahrnehmen kann, rückt der nächste noch nichtberufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl, André Zahn in den Gemeinderat nach.

Ortsbürgermeister Artur Schneider verpflichtet André Zahn gemäß § 30 Abs. 2 GemO unter Hinweis auf die Bestimmungen der §§ 20, 21 und 30 Abs. 1 GemO durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten.

Wahl, Ernennung, Vereidigung und Einführung der ehrenamtlichen Beigeordneten

a) Erste(r) Beigeordnete(r)

 Für das Amt des Ersten Beigeordneten wird Ratsmitglied Torsten Becker als einziger Bewerber vorgeschlagen und gewählt.

Ortsbürgermeister Artur Schneider nimmt anschließend unter Aushändigung der Ernennungsurkunde die beamtenrechtliche Ernennung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter sowie die Vereidigung und Amtseinführung vor.

                                                                                                                                  

Weitere Beigeordnete

Für das Amt der weiteren Beigeordneten wird Tonja Koch als einzige Bewerberin vorgeschlagen und gewählt

Ortsbürgermeister Artur Schneider nimmt anschließend unter Aushändigung der Ernennungsurkunde die beamtenrechtliche Ernennung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter sowie die Vereidigung und Amtseinführung vor.